Torsten Bär
Immobilien

Kaufnebenkosten beim Erwerb einer Immobilie in Griechenland

Beim Kauf einer Immobilie fallen regelmäßig Kaufnebenkosten an, welche von den Parteien beim Erwerb einer Immobilie mitberücksichtigt werden müssen. Dabei handelt es sich im Wesentlichen um nachfolgende Positionen:


1. Grunderwerbssteuer:

Die Grunderwerbssteuer ist grundsätzlich durch den Käufer zu entrichten. Aufgrund der aktuelle Satz der Grunderwerbssteuer beträgt 3,09% vom Kaufpreis. Bei Neubauten (Datum der Ausstellung der Baugenehmigung ab den 1.1.2006, Kauf direkt beim Bauunternehmer) fällt Mehrwertsteuer iHv 24% statt Grunderwerbssteuer an.

In einigen, konkret geregelten Fällen sind Steuerbefreiungen möglich, wie z.B. im Falle des Erwerbs einer Wohnimmobilie zum Zwecke des Erstwohnsitzes.


2. Beurkundungskosten:

Die notariellen Kosten / Beurkundungskosten bemessen sich auf der Grundlage des im Kaufvertrag genannten oder vom Finanzamt festgelegten objektiven Wertes der Immobilie sofern Letzterer höher liegt. Es ist somit stets auf den höheren der beiden Werte abzustellen.

Die notariellen Kosten / Beurkundungskosten betragen durchschnittlich ca. 1% – 1,2 % dieses Gegenstandswertes.

Grundsätzlich fallen die Beurkundungskosten dem Käufer zu Last, dem übrigens auch ein praktisch anerkanntes Wahlrecht hinsichtlich des Notars zusteht. Zur Frage der Übernahme der anfallenden Beurkundungskosten können die Parteien allerdings eine gesonderte Vereinbarung treffen.


3. Grundbuchkosten

Die Kosten für die Eintragung des Eigentums beim Grundbuch- bzw. Katasteramt liegen bei ca. 6/1000 zuzüglich Auslagen je nach Einzelfall.


4. Anwaltskosten

Die Anwaltskosten sind direkt zwischen Anwalt und Mandant zu vereinbaren. Sofern keine Vereinbarung getroffen wird, belaufen sich die Kosten für die Vertretung beim Abschluss des notariellen Kaufvertrags auf ca. 2% des Kaufpreises zzgl. 24% griechische Mehrwertsteuer. Dazu kommen ggfls. weitere Kosten wie z.B. Beantragung einer griechischen Steuernummer, Eröffnung eines Bankkontos, Recherche beim Grundbuch- bzw. Katasteramt usw.

(Stand: Oktober 2017. Alle Angaben erfolgen unter Vorbehalt und ohne Gewähr.)


4. Käuferprovision 
je nach Objekt zwischen 2,5% bis 4,7% vom tatsächlichen Kaufpreis

 
 
 
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